16.01.2025 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Krankenkasse: Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liegt demnach nicht vor, weil pflichtversicherte Rentner ihre GKV-Mitgliedschaft durch eine ausreichend lange Zeit in der Sozialversicherung erlangt haben.
Ähnliche Artikel
- Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
- So werden Eigenbelege steuerlich anerkannt
- Begünstigungszeitraum beginnt in der Regel mit Tod des Erblassers
- Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein
- Erhalt der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung
- Unwirksame Testamente können erbschaftsteuerlich anerkannt werden
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung bei betriebsbedingter Kündigung
- Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
- Anreize zum Arbeiten schaffen: Diskussion über Rentenaufschubprämie