08.10.2026 | Für Unternehmer
Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
Für Betriebsprüfungen gelten künftig neue Spielregeln. Das Bundesfinanzministerium hat am 10. September 2026 die neue Außenprüfungsordnung (ApO) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000).
Hintergrund sind insbesondere gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Die neue ApO soll die Prüfungsabläufe moderner gestalten und die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern verbessern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Die Auswahl der Prüffälle erfolgt gezielter nach Risikoaspekten. Prüfungsschwerpunkte werden früher festgelegt, und der Umfang wird auf das nötige Maß beschränkt.
• Die Festlegung eines Ablaufplans für die gesamte Prüfung ist möglich.
• Prüfungen sollen zeitlich näher am jeweiligen Steuerjahr stattfinden.
• Die Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung (§ 171 Abs. 4 AO) endet nun spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde.
• Bei kleineren und mittleren Unternehmen kann der Prüfungszeitraum flexibler auf nur zwei oder sogar ein einzelnes Steuerjahr verkürzt werden, um Verfahren zu beschleunigen.
• Großbetriebe und Konzerne unterliegen zwar weiterhin dem Grundsatz der lückenlosen Anschlussprüfung (§ 5 ApO). Die Finanzbehörden erhalten nun jedoch konkrete Kriterien, um bei geringem Risiko von einer lückenlosen Prüfung abzusehen.
• Die Finanzbehörden können für bereits abschließend geprüfte, abgrenzbare Teilsachverhalte noch während der laufenden Prüfung Teilabschlussbescheide erlassen. Dies schafft für Unternehmen vorab Planungssicherheit.
• Der Prüfungsort wird flexibilisiert. Die bisherige gesetzliche Nachrangigkeit einer Prüfung in den Räumen des Finanzamts (Amtsstelle) gegenüber einer Prüfung in Wohn- oder Geschäftsräumen wurde gestrichen (§ 7 ApO). Prüfungen in den Räumen des Steuerberaters laufen nun unter „anderer Prüfungsort“.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem: Eine gute Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung wird noch wichtiger. Unterlagen sollten vollständig, nachvollziehbar und digital verfügbar sein. Auch die Kommunikation mit den Prüfern sollte möglichst frühzeitig strukturiert erfolgen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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